<< Zurück zur Übersicht
10:15h, Donnerstag 16.02.2012
Jugendschutz im Karneval:
Auch Eltern sind gefordert
10:15h, Donnerstag 16.02.2012
Jugendschutz im Karneval:
Auch Eltern sind gefordert
Kreis Paderborn. Der Jugendschutz gilt immer. Auch und gerade im Karneval: "Wenn aus Lachen Lallen und aus Schunkeln Schwanken wird, wenn die Clique nicht mehr im Festumzug sondern Erste-Hilfe-Zelt landet, hört der Spaß ganz schnell auf", heißt es in einem aktuellen Elternratgeber des Paderborner Kreisjugendamtes zum Umgang mit Alkohol, der auf den Kreisseiten unter www.kreis-paderborn.de<http://www.kreis-paderborn.de/> heruntergeladen werden kann. Insgesamt 11 Tipps helfen Eltern und Erziehern, nicht nur die fünfte Jahreszeit gut zu meistern. Vorbild sein und klare Grenzen ziehen, konsequent und präsent sein, lauten die wichtigsten Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Um Regeln und Konsequenzen geht es auch bei den diesjährigen Jugendschutzkontrollen, die jeglichen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen verhindern sollen. "Während der Umzüge und den sich anschließenden Feierlichkeiten wird intensiv kontrolliert und konsequent durchgegriffen", sagt Landrat Manfred Müller, zugleich Chef der Kreispolizeibehörde. "Für alkoholisierte Jugendliche ist sofort Schluss. Sie müssen von den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden", warnt der Landrat. Taschen, Rücksäcke und Bollerwagen von Jugendlichen unter 18 Jahren werden durchgesehen, alle alkoholischen Getränke von Jugendlichen unter 16 beschlagnahmt und vernichtet. "Zu blau macht unsexy", lautete der Slogan der Salzkottener Kampagne. Entwickelt wurde sie gemeinsam von der Stadt Salzkotten, dem Karnevalsverein Scharmede, der Kreispolizeibehörde und dem Kreisjugendamt mit dem Ziel, Zwischenfälle mit volltrunkenen Jugendlichen zu vermeiden. Diese Gemeinschaftskampagne wird auch in diesem Jahr in Kooperation mit der Stadt Paderborn unter Schirmherrschaft von Landrat Manfred Müller fortgesetzt, denn wir möchten "einen schönen Karnevalsumzug in Scharmede erleben, der in erster Linie unterhaltsam für Familien und Kinder ist", sagt Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier. Doch Polizei und Behörden können nicht überall und gleichzeitig sein. "Auch die Eltern sind in der Pflicht", sagt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Die sollten sich für die Karnevalspläne ihrer Schützlinge interessieren. "Es ist gut zu wissen, wer die Freunde sind und wo und wie sie feiern. Treffen Sie klare Absprachen und erklären Sie ihrem Kind, welche Folgen das so genannte Komasaufen haben kann", rät Hutsch allen Eltern und Erziehungsberechtigten. Jugendliche müssten wissen, dass es bei "sturzartigem" Trinken von Alkohol zu einer Alkoholvergiftung mit Unterkühlung, Erbrechen und Erstickungsgefahr kommen kann. "Eltern haben eine Vorbildfunktion und sollten, auch wenn sie selbst im Karneval unterwegs sind, erreichbar sein", betont Hutsch. Auch andere Erwachsene sollten hinsehen und Jugendliche mit Schnapsflaschen in der Hand ansprechen. Hier sei auch Zivilcourage gefragt. Zur Erinnerung noch einmal die wichtigsten Vorschriften des Jugendschutzgesetzes: Der Verkauf von Alkohol ist an unter 16-Jährige ist generell verboten. An unter 18-Jährige ist der Verkauf und die Abgabe von branntweinhaltigen Alkoholika, also Hochprozentigem wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Tabakwaren und Zigaretten an Kunden unter 18 Jahren ist verboten. Weitere Infos rund um das Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauch: www.kreis-paderborn.de<http://www.kreis-paderborn.de/>.
michael.johannsmeier
Der Beitrag wurde am Donnerstag, dem 16. Februar 2012 um 10:15 Uhr veröffentlicht und wurde unter Startseite, Lokales abgelegt.
Kommentare:
Bitte beachten Sie, dass Kommentare erst nach Überprüfung freigeschaltet werden können.<< Zurück zur Übersicht








