16:31h, Sonntag 19.02.2012
7,4 Millionen Euro flossen 2011 in den sozialen Wohnungsbau
Ab sofort gelten neue Förderbestimmungen
Kreis Paderborn. Im vergangenen Jahr flossen 7,4 Millionen Euro
Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau im Kreis
Paderborn. Die Fördergelder wurden zur Errichtung von 31 Mietwohnwohnungen, 24
Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen und 45 Eigenheimen bzw.
Eigentumswohnungen sowie in 5 Fällen zur Reduzierung von Barrieren im
bestehenden Wohnungsbestand verwandt. "Für die Bewilligung von Anträgen, die in
diesem Jahr gestellt werden, stehen deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung",
sagt Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn.
In 2012 sind nach dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm Förderschwerpunkte
weiterhin der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die
Aufwertung von Wohnquartieren, die in die Jahre gekommen sind.
Die neuen Förderbestimmungen sind am 19.01.2012 in Kraft getreten.
"Häuslebauer" im Stadtgebiet Paderborn erhalten auf Darlehensbasis eine
Grundpauschale von 60.000 Euro und einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro. Bei
Bauvorhaben in den Kommunen Bad Lippspringe und Hövelhof wird eine
Grundpauschale in gleicher Höhe gewährt. In den übrigen Kommunen beträgt die
Grundpauschale 40.000 Euro. Daneben werden je Kind ein Bonus von 5.000 Euro und
ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.
Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird - wenn der energetische Standard
der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht oder vergleichbar ist - mit 70 % der
Neubauförderung gefördert. Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben möchte, die den
vorgenannten energetischen Standard nicht erfüllt, aber im Zuge des Erwerbs
erheblich energetisch modernisiert werden soll, kann unter Umständen ein
Förderdarlehen in Höhe von 80 % der Neubauförderung in Anspruch nehmen.
Fördervoraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die maßgebliche
Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem
Arbeitnehmer kann bei einem Bruttojahreseinkommen von 48.000 Euro noch in den
Genuss von Fördermitteln kommen.
Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zeigen, dass neben Eigentum auch
Mietwohnungen gefragt sind. Gerade für Alleinstehende oder 2-Personen-Haushalte
fehlen entsprechende preisgünstige Wohnungen, und zwar insbesondere in
Paderborn. Die Förderbestimmungen sehen für die Errichtung von Mietwohnungen
zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 1.250,00 Euro je Quadratmeter
Wohnfläche vor. Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und
Belegungsbindungen eingehen.
Weitere Fragen zur Wohnraumförderung und über die Voraussetzungen für die
Inanspruchnahme der als zinsgünstige Darlehen gewährten Fördergelder beantworten
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen und Wohnen der
Kreisverwaltung Paderborn. Sie bieten hierzu telefonische oder persönliche
Beratungen unter 05251/308-421, 423 und -426 oder in den Räumlichkeiten in der
Aldegreverstraße 16, 33102 Paderborn, an.
michael.johannsmeier
Der Beitrag wurde am Sonntag, dem 19. Februar 2012 um 16:31 Uhr veröffentlicht und wurde unter Lokales, Startseite abgelegt.
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